AGB: 1000things Community Awards

1. Kategorien

Die 1000things GmbH vergibt im Rahmen der 1000things Community Awards jeweils einen Award im Rahmen einer Onlineabstimmung in mehreren Kategorien.

  • Österreich: Wellnesshotel, Schnitzel, Bar, Eis
  • Wien: Bäckerei, Pizza, Café, Würstel
  • Deutschland: Wellnesshotel
  • München: Biergarten, Bar

Die 1000things GmbH behält sich das Recht vor, Kategorien zu ergänzen, zusammenzulegen oder zu streichen.

2. Teilnehmer*innen

Teilnehmer*innen der 1000things Awards sind österreichweite Unternehmen, die durch ein freiredaktionelles Auswahlverfahren in die Abstimmung aufgenommen wurden.

3. Teilnahmebedingungen

Teilnehmende Betriebe verpflichten sich, mit 1000things zu kooperieren und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Andernfalls behält sich die 1000things GmbH vor, Teilnehmer*innen von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Eine Manipulation des Abstimmungsprozesses oder der Ergebnisse – etwa durch technische Hilfsmittel, organisierte Abstimmungsaktionen mittels Fake-Accounts oder andere unlautere Mittel – durch einen Betrieb oder eine ihm zuzurechnende Person führt zum sofortigen Ausschluss. In einem solchen Fall können bereits vergebene Auszeichnungen aberkannt werden.

4. Abstimmung

Die Abstimmung erfolgt über die 1000things Website via des Umfragetools Crowdsignal.

Jede*r User*in kann einmal alle 24 Stunden jeweils eine Stimme pro Kategorie abgeben.

Die Abstimmung für alle Kategorien läuft vom 15. Juli bis zum 10. September 2025 um 23.59 Uhr.

Wer die meisten Stimmen in der jeweiligen Kategorie bekommt, gewinnt den Award in der jeweiligen 1000things Community Awards Kategorie.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Bekanntgabe der Gewinner*innen

Die Auswertung beginnt nach dem Ende der Abstimmung. Die Gewinner-Betriebe werden vorab informiert, die offizielle Verkündung erfolgt am 18. September 2025 auf den 1000things Kanälen. Die Bekanntgabe erfolgt ohne Gewähr.

6. Prämien

Teilnehmende Betriebe dürfen ihre Platzierung bei den 1000things Community Awards unter Angabe des Kalenderjahres, sowie Logos und ähnliches geistiges Eigentum von 1000things GmbH für eigene Werbezwecke nutzen. Die Nutzung des Logos und des geistigen Eigentums unterliegt den AGB der 1000things GmbH: https://1000thingsmediahouse.com/agbs/

Für die Gewinner-Betriebe der jeweiligen Kategorie plant 1000things auf eigene Kosten Werbefläche zur Verfügung zu stellen. Die Art, der Umfang und das Medium dieser Werbeleistung liegen dabei im alleinigen Ermessen der 1000things GmbH. Eine Barablöse der ausgelobten Werbeleistungen ist nicht möglich. Die Angaben über Werbeleistungen sind ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Die 1000things GmbH behält sich außerdem das Recht vor, Werbeleistungen nicht zu veröffentlichen, sollte ein Betrieb nicht entsprechend mit 1000things kooperieren oder eine reibungslose Abwicklung gewährleisten. Weiters hat die 1000things GmbH zu jedem Zeitpunkt die volle inhaltliche Kontrolle und redaktionelle Hoheit über sämtliche Werbeleistungen.