Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1000things GmbH

Stand: 07.05.2021

1000things GmbH I Burggasse 94a/1 I A-1070 Wien I FN 465500i I Handelsgericht Wien I UID: ATU 71933116

Geltungsbereich

  1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) sind Grundlage und haben ihre Gültigkeit für alle von der 1000things GmbH (in Folge 1000things genannt) erbrachten Leistungen, die mit Werbeleistungen, Beratungsleistungen, Agenturleistungen oder sonstigen, durch 1000things erbrachten Leistungen, in Zusammenhang stehen, oder Gegenstand der Geschäftsbeziehung zwischen 1000things und dem „Vertragspartner“ darstellen. Die AGBs gelten außerdem für sämtliche andere Rechtsbeziehungen zwischen 1000things und einem Dritten (in Folge ebenfalls unter „Vertragspartner“ subsummiert). Für Dritte, die Konsumenten im Sinne des §1 KSchG sind, gelten die AGBs von 1000things ebenso in vollem Umfang, sofern einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
  2. Maßgeblich ist die im Moment des Vertragsabschlusses gültige Fassung (nachzulesen unter https://business.1000things.at/AGBs). Etwaige Ergänzungen oder Änderungen haben für 1000things nur Gültigkeit, wenn sie von vertretungsbefugten Organen von 1000things schriftlich und ausdrücklich bestätigt wurden. 
  3. Allfällige und anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen, selbst bei Kenntnis durch 1000things, nicht zur Anwendung, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

Gestaltung & Urheberrecht

  1. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass die Gestaltung von Inhalten aller Art bei 1000things liegt. 1000things gestaltet Inhalte stets nach eigenem Ermessen und hat keinerlei Verpflichtung vorproduzierte oder übergebene Inhalte vom Vertragspartner oder Dritten zu veröffentlichen. 
  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich optische und inhaltliche Grundsätze von 1000things zu akzeptieren und kann von 1000things nicht verlangen, dass diese im Rahmen der Zusammenarbeit abgeändert werden.
  3. Der Vertragspartner verpflichtet sich 1000things sämtliche für die Umsetzung der vereinbarten Leistungen notwendigen Materialien fristgerecht zukommen zu lassen. Dies bezieht sich sowohl auf die inhaltliche als auch auf die technische Qualität der Inhalte. Im Zweifelsfall wird von einem Vertreter von 1000things eine Anforderungsliste übermittelt. 1000things behält sich das Recht vor übermittelte Unterlagen zu bearbeiten, sofern dies im Sinne der Vertragsvereinbarung ist. Sollten Änderungen von 1000things am zur Verfügung gestellten Material notwendig sein, werden diese gemäß Punkt 24 „Honorar, Bezahlung & Abwicklung“ stets extra vergütet. Falls keine Frist zur Anlieferung vereinbart wurde, gilt es als wohlverstanden, dass dies zumindest 3 Wochen vor Erfüllung der ersten Leistung, oder innerhalb von 3 Werktagen, sollte die Beauftragung weniger als 3 Wochen vor der ersten Leistungserfüllung erfolgt sein, erfolgen muss. 
  4. Der Vertragspartner garantiert und leistet Gewähr, dass er 
    a) an sämtlichem Material, das er 1000things zur Verfügung stellt, alle erforderlichen Eigentums- oder zumindest Nutzungsrechte (insbesondere Urheber-, Namen- und Markenrechte), auch über den im Vorhinein definierten Zeitraum der Zusammenarbeit hinaus, besitzt. 
    b) über die Markenrechte seines Unternehmens inklusive dargestellten Logos uneingeschränkt verfügt. 
    c) durch die Zurverfügungstellung des Materials keine Rechte Dritter verletzt (etwa Urheber-, Persönlichkeits-, Muster-, Marken- und andere Kennzeichnungsrechte). 
    d) das zur Verfügung gestellte Material nicht unter Verletzung bestimmter Rechte (Vertraulichkeits- oder Hausrechten) angefertigt oder erworben, erlangt oder angefertigt hat. 
    Bereits im Umlauf befindliches Material, das gegen diese Auflagen verstößt, kann von 1000things jederzeit und ohne Vorwarnung gelöscht oder rückgeholt werden.
  5. 1000things behält sich das Recht vor, ohne expliziter Zustimmung des Vertragspartners, von ihm übermittelte Unterlagen im Sinne der Vereinbarung zu bearbeiten und zu veröffentlichen.
  6. 1000things behält sich das Recht vor übermittelte Unterlagen abzulehnen oder nicht zu veröffentlichen, wenn diese gegen die guten Sitten verstoßen, für die zugrunde liegenden Vereinbarung nicht förderlich sind oder gegen unternehmensinterne Richtlinien verstoßen. Sollte der Vertragspartner diesen Anforderungen nicht nachkommen, behält sich 1000things das Recht vor die Vereinbarung nicht, nur in Teilen, mit Verzögerung oder nur gegen die Verrechnung von Zusatzkosten durchzuführen.
  7. Der Vertragspartner leistet Gewähr und haftet dafür, dass seine zu bewerbenden Inhalte gegen keinerlei rechtliche Vorgaben verstoßen. 1000things behält sich vor bereits vereinbarte Aufträge nach eingehender inhaltlicher Klärung rückwirkend abzulehnen, etwa wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen, anstößige, politische oder verhetzerische Inhalte oder der Inhalt Glücksspiel, Pornografie, Gewalt oder Waffen betrifft. 
  8. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die 1000things GmbH hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die in Zusammenhang mit dem zur Verfügung gestellten Material, schad- und klaglos zu halten. Auch Kosten für Rechtsvertretung und Gericht sind hier beinhaltet. 
  9. Es liegt ebenfalls in der Verpflichtung des Vertragspartners, 1000things umgehend von Änderungen (etwa im Konzept, Öffnungszeiten, Namen, Logo, Preis, …) zu informieren – damit einher geht auch das zur Verfügung stellen von neuen oder zusätzlichen Materialien (siehe Gestaltung & Urheberrecht Punkt 3), falls dies durch die Änderungen notwendig wird. Notwendige und nachträgliche Änderungen am zur Verfügung gestellten Material oder bereits bestehenden Inhalten werden, soweit nicht anders vereinbart stets gemäß Punkt 24 „Honorar, Bezahlung & Abwicklung“ extra vergütet. 
  10. 1000things ist nicht verpflichtet, das vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Material auf Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. 
  11. Gemäß §26 MedienG verpflichtet sich 1000things Anzeigen, für die ein Entgelt oder eine geldwerte Gegenleistung bezogen wurde, als solche zu kennzeichnen.
  12. Sollte der Inhalt, der von 1000things erstellt wurde, einen Link („Hyperlink“) auf ein externes Medium beinhalten, liegen Verfügbarkeit oder Inhalt des dargestellten Mediums nicht im Verantwortungsbereich der 1000things GmbH. 1000things übernimmt für die Darstellung keinerlei Gewähr. Der Vertragspartner ist verpflichtet, 1000things bei Verlinkungen und Drittangeboten schad- und klaglos zu halten. 

Eigentumsrechte,  Ideen- & Konzeptschutz 

  1. 1000things hält sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an von 1000things kreierten Konzepten, Skizzen, Texten, Grafiken, Ideen, Beiträgen, Bildern, Bewegtbildern und sonstigen Kreativ- und Werkleistungen. Die Nutzung bzw. Adaptierung solcher ist dem Vertragspartner von 1000things untersagt, sofern nicht ausdrücklich mit dem Vertragspartner anders vereinbart. Die gewöhnliche Nutzung ist insofern nur in Medien von 1000things zulässig.
  2. Bereits durch die Einladung zur Konzepterstellung und dem Nachkommen dieser durch 1000things treten 1000things und der potenzielle Vertragspartner in ein vorvertragliches Verhältnis, dem die AGBs von 1000things zugrunde liegen. Der potentielle Vertragspartner erkennt an, dass mit der bloßen Ausarbeitung von Ideen, die Basis für eine spätere Zusammenarbeit bilden könnten, bereits eine Vorleistung erbracht wird und sämtliche in diesen AGBs beschriebene Urheberrechte zur Anwendung kommen, auch wenn zwischen Vertragspartner und 1000things noch keine verbindliche vertragliche Übereinkunft zustande gekommen ist.
  3. Werden Ideen vom Vertragspartner übernommen, ist davon auszugehen, dass 1000things dafür entschädigt wird. Sollte es zu keiner ausdrücklichen vertraglichen oder entgeltlichen Übereinkunft kommen, hat es der Partner zu unterlassen Ideen, Konzepte oder sonstigen Input von 1000things zu verwerten. 
  4. Änderungen oder Bearbeitungen an dem von 1000things geschaffenen geistigen Eigentum, sei es durch den Vertragspartner oder durch für ihn tätige Dritte, sind ausschließlich mit Zustimmung von 1000things bzw. des Rechteinhabers erlaubt. 
  5. Sollte nichts Gegenteiliges vereinbart sein, ist der Vertragspartner verpflichtet bei Nutzung von Inhalten von 1000things einen genauen Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar zu verwenden. 
  6. Wird eine Leistung, die von Seiten 1000things für den Vertragspartner erbracht wurde, prämiert (Preise, Award o.Ä.), so ist 1000things stets als Urheber und Ideengeber anzuführen. 

Honorar, Bezahlung & Abwicklung 

  1. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem im Angebot oder Vertrag festgehaltenen Leistungsumfang, in dem auch die Vergütung von 1000things festgehalten wird. Nachträgliche Änderungen bedürfen immer der Schriftform. 
  2. Die Angebote vonseiten 1000things sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 10 Tagen ab Zusendung. Erst mit der Annahme durch 1000things wird die Vereinbarung verbindlich.
  3. Der Vertragspartner hat das vorliegende Angebot vonseiten 1000things vor Unterzeichnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Ist die mündliche oder schriftliche Bestätigung erfolgt, besteht kein Rücktrittsrecht mehr für den Vertragspartner. Sollte der Erfüllungszeitraum der vereinbarten Leistungen nicht Teil der Vereinbarung oder des Vertrages sein, erfolgt die Umsetzung nach Absprache, wobei der Letztentscheid über Termine bei 1000things liegt.
  4. Ein einseitiger Rücktritt von der Vereinbarung durch den Vertragspartner ist prinzipiell nicht vorgesehen.
  5. Bei den von 1000things veröffentlichten Preisen handelt es sich um Nettopreise. Steuern oder etwaige Abgaben werden dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle aus der Vereinbarung entstandenen zusätzlichen Leistungen, die nicht durch die finale Vereinbarung abgegolten sind, werden stets gemäß den Konditionen in Punkt 24 gesondert vergütet. 
  6. Alle von 1000things erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner stets mit bestem Gewissen zu überprüfen und binnen einer zumutbaren Frist (im Zweifel drei Werktage) freizugeben bzw. Änderungswünsche anzubringen. Sollte die Frist verstreichen, gelten die Leistungen von Seiten des Vertragspartners als genehmigt. 
  7. 1000things ist stets berechtigt, sich zur Abwicklung vereinbarter Leistungen Dritter zu bedienen. 
  8. Der Vertragspartner hat keinen expliziten Anspruch auf bestimmte räumliche und zeitliche Platzierungen.
  9. Die Zusammenarbeit oder der Ausschluss von direkten Mitbewerbern des Vertragspartners wird weder räumlich noch zeitlich garantiert.
  10. Fristen zur Ablieferung der Inhalte durch 1000things gelten als unverbindlich. Ausnahme bilden schriftlich vereinbarte Fristvereinbarungen, die von Seiten 1000things stets schriftlich zu bestätigen sind. Sollte eine fristgerechte Ablieferung durch Gründe, die nicht in der Sphäre von 1000things liegen oder durch Verzug des Vertragspartners zustande kommen, ist 1000things von diesen Absprachen entbunden. Sollte es zu einer erheblichen Verzögerung durch 1000things kommen, behält sich die 1000things das Recht vor die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und eigenem Ermessen zum Vorteil des Vertragspartners umzusetzen. 
  11. Befindet sich 1000things mit der Umsetzung im Verzug, ist es dem Vertragspartner nur unter Setzung einer 10-tägigen Nachfrist möglich vom ursprünglichen Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind dabei jedenfalls ausgeschlossen.
  12. Sollte die Erfüllung des Vertrags zur Gänze oder in Teilen durch Umstände, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen, behindert oder unmöglich gemacht werden, wird 1000things von der Erfüllung des Vertragsinhaltes im jeweiligen Ausmaß freigestellt, ohne, dass dies Auswirkungen auf das vereinbarte Entgelt hat.
  13. Sollte eine Teilleistung der Vereinbarung durch höhere Gewalt nicht möglich sein, wird sich 1000things um eine adäquate Ersatzleistung kümmern. Der Rest der Vereinbarung bleibt davon unberührt und behält seine Wirksamkeit.
  14. Die 1000things GmbH ist berechtigt aus wichtigen Gründen das Verhältnis mit dem Vertragspartner mit sofortiger Wirkung aufzulösen (etwa bei Verstoß gegen elementare Vertragsbestandteile, Zahlungssäumigkeit, Bedenken bzgl. der Bonität, wiederholtem Verstoß gegen 1000things Richtlinien, Rufschädigung auf Kosten von 1000things oder groben rechtlichen Verstößen). 
  15. 1000things hat bei einseitiger Aufkündigung des Vertrages durch 1000things nur Anspruch auf ein Honorar im Ausmaß von bereits erbrachten Leistungen, sofern die Gründe für die Nicht-Erfüllung der Vereinbarung nicht schuldhaft oder vorsätzlich, etwa durch Täuschung, durch den Vertragspartner herbeigeführt wurden.
  16. Die Rechnungslegung an den Vertragspartner erfolgt mit dem ersten Leistungsnachweis durch 1000things. Änderungen der Zahlungskonditionen sind zulässig, bedürfen aber jedenfalls der schriftlichen Zustimmung. 
  17. Das Zahlungsziel liegt, wenn nicht anders vereinbart, bei 10 Tagen. Liegt ein Zahlungsverzug von drei Wochen vor, wird ein Zinssatz von 8% p.a. über dem Basiszinssatz eingehoben, dazu eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Mahnschrieb. Sollte nach sechs Wochen noch kein Zahlungseingang erfolgt sein, erfolgt eine weitere Mahnung mit weiteren 50 Euro Bearbeitungsgebühr. Sollte nach acht Wochen kein Zahlungseingang erfolgt sein, behält sich 1000things die Möglichkeit eines Inkassos vor. 
  18. Die 1000things GmbH ist bei Säumnis der Zahlung von mehr als 11 Tagen nicht verpflichtet bis zum Zahlungseingang weitere Leistungen zu erbringen. 
  19. 1000things behält sich vor Anfragen und Angebote von Dritten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  20. Die vereinbarten Vertragsinhalte dürfen dem Vertragspartner stets nur zu Eigenzwecken dienen. Sollte dieser auf Rechnung Dritter handeln oder seinen Leistungsanspruch an Dritte weitergeben, hat 1000things keine Verpflichtung diesen umzusetzen. Eine nachträgliche Zustimmung durch 1000things ist möglich.
  21. Werden vereinbarte Leistungen nicht innerhalb der vereinbarten oder vorgesehenen Fristigkeit eingelöst, verfallen die Ansprüche des Vertragspartners innerhalb eines Jahres, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  22. 1000things hat 3 Monate nach Erfüllung der Vereinbarung keinerlei Verpflichtung zur Aufbewahrung von Inhalten, die Gegenstand der Vereinbarung waren.
  23. Der reguläre Stundensatz von 1000things liegt bei €120,- (netto). Dieser wird insbesondere angewendet, wenn 1000things Leistungen erbringt, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus gehen.
  24. Für jede vereinbarte Leistung ist prinzipiell eine Feedbackrunde zwischen Vertragspartner und 1000things vorgesehen. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, wird ab der zweiten Feedbackrunde ein Stundensatz von €120 (netto) für weitere Änderungen laut Kundenwunsch verrechnet.
  25. Die vertragliche Beziehung endet automatisch mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen durch 1000things.

Daten, Server, Third Parties, Social Media Plattformen

  1. 1000things verfügt über und hält sämtliche Eigentumsrechte an erfassten Daten von Usern, die mit von 1000things betriebene Medien und Plattformen interagieren oder diese besuchen. 1000things behält sich vor diese Daten, unter Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen, mit Dritten zu teilen.
  2. Der Vertragspartner stimmt mit der Vertragsübereinkunft auch den Nutzungsbedingungen von Social Media Anbietern, Plattformen, Services, Software Dienstleistern und anderen Third Parties zu, die 1000things im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und in Zusammenhang mit der Auftragserfüllung benutzt.
  3. Social Media Anbieter behalten es sich auf Grund ihrer Richtlinien vor, Inhalte aus unterschiedlichen und beliebigen Gründen abzulehnen oder zu löschen. Grundsätzlich besteht stets das Risiko, dass von 1000things für den Vertragspartner produzierte Inhalte, ohne der Zustimmung von 1000things, gelöscht werden. 1000things wird stets nach bestem Gewissen die Richtlinien der Social Media Anbieter einhalten, kann aber nicht garantieren, dass die Inhalte des Vertragspartners jederzeit (zeitlich oder geografisch) abrufbar sind. Der Vertragspartner erkennt insofern an, dass die Nutzungsbedingungen von Social Media Anbietern und vergleichbaren Plattformen die Pflichten des Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, 1000things bei einer Löschung bzw. nicht Aufrufbarkeit schad- und klaglos zu halten, da 1000things stets in bestem Gewissen handelt. 
  4. Die ständige Erreichbarkeit der Server, über die Angebote und Inhalte von 1000things betrieben werden, liegt nicht im Aufgabenbereich von 1000things. 1000things wird aber stets nach bestem Ermessen versuchen, die Server (zeitlich und geografisch) unbeschränkt zugänglich zu halten. Für ein eventuelles Offlineschalten (nicht erreichbar sein) des „Hosts“ (Serverdienstleister), haftet 1000things in keinem Fall. 
  5. 1000things behält sich das Recht vor in gewissen Fällen Inhalte über einen AdServer Dritter auszuspielen. Dies wird dem Vertragspartner aber vorab angezeigt.
  6. 1000things behält sich das Recht vor den Einsatz von AdServern Dritter abzulehnen.

Haftung & Gewährleistung

  1. 1000things, der Vertragspartner und sämtliche mit ihnen verbundenen Gesellschaften sowie Dritte haben sich gegenseitig schad- und klaglos zu halten.
  2. Die Haftung von 1000things und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
  3. Jedenfalls ist 1000things nicht schadensersatzpflichtig für Schäden, die aus einer vertraglichen Vereinbarung heraus entstanden sind.
  4. 1000things hat seine Plattformen für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt und übernimmt deshalb keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste und Informationen, sowie für eine bestimmte Verwendbarkeit. 1000things haftet dem Vertragspartner nicht für eine allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder Speicherausfällen. 

Datenschutz & Geheimhaltung

  1. Die auf Grund der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner anfallenden Daten werden von 1000things nach bestem Wissen und Gewissen und angemessenem Stand der Technik geschützt. 1000things haftet jedoch nicht für rechtswidrige Eingriffe Dritter (Viren, Hacking o.ä.).
    1000things behält sich zudem das Recht vor sich im Zuge der Verarbeitung der Daten des Vertragspartners, unter Wahrung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzes, Dritter zu bedienen und Daten an Dritte zur Herstellung des ihnen aufgetragenen Werks weiterzugeben.
    Bei den zu verarbeitenden persönlichen Daten handelt es sich insbesondere um Titel, Anrede, Name, Firma, Tätigkeitsbereich, Adresse, Telefonnummern, E-Mail Adressen, Geschlecht, Geburtsdatum, Konzernzugehörigkeit und Branchenbezeichnung. Weiters verarbeitet 1000things Daten über die Geschäftsbeziehung wie Vertragsinhalte, Zahlungen, bisherige Aktivitäten, Korrespondenzen, Werbeaktivitäten, Gesprächsnotizen, Teilnahme an Veranstaltungen u.ä.  
  2. 1000things behält sich das Recht zur Kontaktaufnahme per Post, E-Mail, Push-Nachrichten, Telefon oder SMS zu Zwecken der Zusendung von Informationen über eigene Waren und Dienstleistungen sowie Werbeaktionen vor. 
  3. Diese Kontaktaufnahme kann auch in Form von Massensendungen passieren, sofern vorab eine Zustimmung durch den Empfänger erfolgt ist. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, alle Infos darüber sind in der Datenschutzerklärung zu finden.
  4. 1000things verpflichtet sich keine Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben, die nicht im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vereinbarung stehen.
  5. Der Vertragspartner wiederum verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen über 1000things absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. 1000things übernimmt keinerlei Haftung für eine unbefugte oder missbräuchliche Verwendung der Informationen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine allfällige unbefugte oder missbräuchliche Verwendung umgehend an 1000things zu melden und muss 1000things diesbezüglich schad- und klaglos halten.
  6. Der Vertragspartner verpflichtet sich Informationen über 1000things nur an Personen weiterzugeben, die sich ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet haben. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch weiterhin nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen 1000things und dem Vertragspartner. Sollten durch Verletzungen der Geheimhaltungspflicht Schäden resultieren, hat der Vertragspartner 1000things vollkommen schad- und klaglos (inkl. Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten) zu halten. 

Schlussbestimmungen

  1. Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus einer Vereinbarung können, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung durch 1000things, nicht an einen Dritten übertragen oder abgetreten werden.
  2. Für alle im Zusammenhang mit der gegenständlichen Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den 7. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist 1070, Wien. 1000things erkennt außerdem den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle an.
  3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sich in dem Vertrag Lücken befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die gegenständliche Vereinbarung regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. 
  4. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen des Schriftformerfordernisses. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button. 
  5. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. 

Weitere Infos & Links

Allgemeine Nutzerbedingungen (ANBs)
Datenschutzerklärung
Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Version: 07.05.2021